Privathaftpflichtversicherungen

Mit einer Privathaftpflichtversicherung mit aktuellem Deckungskonzept schonst Du Dein Portemonnaie – denn jeder steht per Gesetz (§ 823 BGB ff.) für die Schäden ein, die er fahrlässig verursacht hat.

Privathaftfplicht

Und wenn doch etwas passiert? Dann leisten wir!

Mit einer Privathaftpflichtversicherung mit aktuellem Deckungskonzept schonst Du Dein Portemonnaie – denn jeder steht per Gesetz (§ 823 BGB ff.) für die Schäden ein, die er fahrlässig verursacht hat. Freude bereitet, wenn das Deckungskonzept nicht nur Schäden übernimmt, deren Übernahme gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern darüber hinaus auch Schäden an Deiner Stelle umfassend begleicht, die per Gesetz nicht erstattungspflichtig sind!

Wir wollen doch Freunde bleiben! Versichert ohne „wenn“ und „aber“!

Wer kennt das nicht – Du leihst dir bei einem gutem Bekannten etwas aus, z.B. um etwas zu testen oder weil Du den Gegenstand nur einmal benötigst. Ein E-Bike z.B. Auf der Testfahrt mit Highspeed kommst Du an einer vorfahrtsgewährenden Kreuzung nicht rechtzeitig zum Stehen und rast in ein Auto. Selbstverständlich trägt jede Privathaftpflicht bei eindeutiger Schuldfrage den Schaden an dem beschädigten Fahrzeug – doch nicht den Schaden an dem geliehenen E-Bike Deines Bekannten. Leider ist der Rahmen des Fahrrads verzogen – das Rad ist ein Totalschaden. Da selbst gebrauchte E-Bikes je nach Ausstattung i.d.R. noch 1.500 – 2.500,- EUR kosten, ersetzt Du Deinem Bekannten den Schaden und fährst selbst nach wie vor mit reiner Muskelkraft.
Aktuelle Deckungskonzepte leisten auch für Schäden an geliehenen Sachen – je nach Alter der Sache sogar ohne Zeitwertabzug. So wird Streit im Freundeskreis vermieden! Und Ihr dreht Eure E-Bike Runden gemeinsam!
Darüber hinaus leisten unsere Deckungskonzepte auch bei Schäden durch nicht deliktsfähige Personen (Kinder) oder auch bei Schlüsselverlust, ganz gleich, ob es sich um einen Schlüssel eines Freundes handelt oder den Schlüssel/Codekarten der Schließanlage des Arbeitgebers. Deine Kinder sind sogar bis zum 30. Lebensjahr weltweit mitversichert, solange diese sich noch in der Erstausbildung befinden.

Freunde bleiben

Geliehen, vermietet & verpachtet ist jetzt auch mitversichert.

Schäden durch Autotür

Schäden nicht mehr direkt über die Kfz Versicherung. Siehe Beispiel.

Deckungsschutz

Besonderer Deckungsschutz für Bauherren, E-Bikes, etc.

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Ärgerlich und teuer – Schäden durch Öffnen der Fahrzeugtür. Jetzt nicht mehr!

Beim Öffnen der Fahrzeugtür auf einem engen Parkplatz entsteht eine Beule im Nachbarfahrzeug. Ärgerlich, denn der Schaden kann über die KFZ-Haftplicht reguliert werden. Das hat zur Folge, dass der SFR der eigenen Kfz Versicherung im nächsten Jahr steigt. Aktuelle Deckungskonzepte zur Privathaftpflicht Versicherung regulieren nicht nur diese Schäden, sondern auch Schäden durch falsches Betanken fremder Fahrzeuge.

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Du benötigst besonderen Deckungsschutz

wenn Du

Deckungskonzept Basis: Deckungssumme 5 mio EUR
Für Dich allein/Single: Beitrag: 38,- zzgl. VSt.
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Unsere Deckungskonzepte zur Privathaftpflicht bieten noch viel mehr – mehr Versicherungsschutz und mehr Service. Nimm Kontakt mit uns auf!  finplan consulting – Dein Versicherungsmakler in Münster
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